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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EmsPuls Laura

EMS-Training

(Stand: 1.10.2026)

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§1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen EMSPuls, Inhaberin Laura Hartl, und den Kundinnen und Kunden über die Erbringung von EMS-Personal-Training und damit verbundene Leistungen.

Die AGB werden der Kundin bzw. dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht. Mit Abschluss des Vertrages werden die AGB Bestandteil des Vertrages.

Abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

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§2 Vertragsabschluss

 

Der Vertrag über EMS-Personal-Training, Einzeltrainings, Trainingsblöcke oder ein Abonnement kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen EMSPuls, Inhaberin Laura Hartl, und der Kundin bzw. dem Kunden zustande.

Die Vereinbarung kann persönlich vor Ort oder in einer ausdrücklich vereinbarten Form erfolgen.

Eine reine Terminbuchung, insbesondere über das Online-Buchungssystem (Calendly), stellt noch keinen Abschluss eines Abonnement-, Block- oder Trainingsvertrages dar.

 

§3 Onlinebuchung

 

Termine können über das auf der Website eingebundene Online-Buchungssystem (Calendly) vereinbart werden.

Die Onlinebuchung dient ausschließlich der Vereinbarung eines Trainingstermins und stellt keinen Abschluss eines Abonnement-, Trainingsblock- oder sonstigen Trainingsvertrages dar.

Die verbindliche Vereinbarung eines Abonnements, Trainingsblocks oder einer sonstigen kostenpflichtigen Leistung erfolgt gesondert gemäß §2.

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§4 Leistungsangebot

 

Die Anbieterin bietet folgende Leistungen an:

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  • Probetraining

  • Einzeltraining

  • 10er-Block

  • Abonnements (Mitgliedschaften)

  • Zusatztrainings / Boost

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Art, Umfang und Preise der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

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§5 Gesundheitliche Voraussetzungen

 

EMS-Training ist eine intensive Trainingsmethode.

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Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, EMSPuls vor Trainingsbeginn über bestehende gesundheitliche Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, die Einnahme von Medikamenten sowie sonstige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Unsicherheiten ist vor der Teilnahme eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Eine Teilnahme am EMS-Training kann insbesondere ausgeschlossen sein bei:

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  • Herzschrittmachern oder anderen elektronischen Implantaten

  • schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Epilepsie

  • akuten Infektionen oder fieberhaften Erkrankungen

  • Schwangerschaft

  • sonstigen gesundheitlichen Beschwerden oder Erkrankungen, bei denen EMS-Training nicht geeignet ist

 

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, Veränderungen des Gesundheitszustandes vor dem jeweiligen Training mitzuteilen.

Die Teilnahme am EMS-Training erfolgt nur, wenn keine gesundheitlichen Gründe gegen die Durchführung sprechen. EMSPuls ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder medizinische Beratung.

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§6 Trainingsort und Mitbenutzung der Räumlichkeiten

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Das EMS-Training bei EMSPuls findet in den Räumlichkeiten von EMSPuls Laura bei The Gym, Q77, St. Martin im Mühlkreis, statt.

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Im Rahmen des EMS-Trainings dürfen Kundinnen und Kunden die Umkleidebereiche und WC-Anlagen von The Gym mitbenutzen.

Die Nutzung der Duschen ist optional und wird mit einer Duschpauschale von 10 € pro Monat verrechnet. Die Duschpauschale ist zusätzlich zum jeweiligen EMS-Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Die Nutzung der Fitnessgeräte und sonstigen Trainingsbereiche von The Gym ist für EMSPuls-Kundinnen und -Kunden nicht gestattet. Die Mitbenutzung beschränkt sich ausschließlich auf die oben genannten Räumlichkeiten.

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§7 Probetraining

 

Das Probetraining ist einmalig pro Person buchbar.

Ein Probetraining kann nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden.

Das Probetraining ist kostenfrei. Eine weitere Teilnahme am EMS-Training erfolgt nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung bzw. Buchung einer kostenpflichtigen Leistung.

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§8 Einzeltraining

 

Einzeltrainings sind einzeln buchbar und ausschließlich für den jeweils vereinbarten Termin gültig.

Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Für die Stornierung und Absage von Einzeltrainings gelten die Regelungen gemäß §11 Terminvereinbarung & Stornierung.

Bei einer Stornierung nach Ablauf der dort genannten Frist oder bei Nichterscheinen wird die Trainingseinheit vollständig verrechnet.

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§9 10er-Block und Boost Block

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    • (1) 10er-Block
      Ein 10er-Block enthält zehn EMS-Trainingseinheiten. Die Einheiten haben kein Ablaufdatum. Nicht verwendete Einheiten bleiben auch bei einer Trainingspause erhalten. Eine Rückzahlung für nicht verwendete Einheiten ist nicht möglich. Der 10er-Block kann nicht an andere Personen weitergegeben werden.

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    • (2) Boost-Block
      Der Boost-Block kostet 180 € und kann nur zusammen mit einem 10er-Block gekauft werden. Zu jedem gekauften 10er-Block kann ein Boost-Block um 180 € gekauft werden. Für einen weiteren Boost-Block um 180 € muss zuerst ein neuer 10er-Block gekauft werden. Dieses Prinzip gilt fortlaufend: 1 × 10er-Block = maximal 1 × Boost-Block.
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    • (3) Boost für Mitglieder
      Mit einer aktiven Mitgliedschaft kann der Boost um 150 € als Zusatztraining gebucht werden. Während der Mitgliedschaft sind mehrere Boosts möglich.

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    • (4) Zahlung
      Der 10er-Block und der Boost-Block sind vor Inanspruchnahme der ersten Trainingseinheit vollständig zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder – sofern vereinbart und ein entsprechendes Mandat vorliegt – mittels SEPA-Lastschrift.

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    • (5) Trainingshäufigkeit
      Unabhängig vom gewählten Tarif werden maximal zwei EMS-Trainingseinheiten pro Kundin bzw. Kunde und Woche durchgeführt. Zwischen den Trainingseinheiten ist auf eine ausreichende Regenerationszeit z
      u achten.

 

§10 Abonnement

  • (1) Urlaub der Anbieterin

EMSPuls kann Betriebsurlaube bzw. Urlaubszeiten einplanen. Diese werden den Kundinnen und Kunden rechtzeitig im Voraus angekündigt. Während des Urlaubs finden keine Trainingseinheiten statt. Die Mitgliedschaft wird um den Zeitraum des Betriebsurlaubs entsprechend verlängert.

 

  • (2) Krankheit oder sonstige Verhinderung der Anbieterin

Kann EMSPuls Laura aufgrund von Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung vorübergehend keine Trainingseinheiten anbieten, werden betroffene Termine nach Möglichkeit nachgeholt. Ist ein Nachholtermin nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; bereits bezahlte Einheiten aus einem 10er-Block gelten nicht als konsumiert, wenn kein Ersatztermin angeboten wird.

 

  • (3) Längerer Ausfall der Anbieterin

Dauert eine krankheitsbedingte oder sonstige Verhinderung der Anbieterin länger als vier Wochen und können deshalb keine Trainingseinheiten angeboten werden, wird die Mitgliedschaft um den Zeitraum verlängert, in dem keine Trainingsleistung erbracht werden kann. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

  • (4) Urlaub der Kundin bzw. des Kunden

Eine Unterbrechung oder Verlängerung der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub der Kundin bzw. des Kunden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Vereinbarte Trainingstermine können gemäß den Stornierungsbedingungen nach §11 abgesagt werden.

 

  • (5) Kurzfristige Krankheit der Kundin bzw. des Kunden

Bei kurzfristig auftretender Krankheit oder einem Unfall gelten die kostenfreien Absagemöglichkeiten gemäß §11. EMSPuls Laura ist so früh wie möglich über die Absage zu informieren. Ein ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich.

 

  • (6) Längerfristige Erkrankung oder Unfall

Ist die Teilnahme am EMS-Training aufgrund einer Erkrankung laut ärztlichem Attest oder eines Unfalls für einen zusammenhängenden Zeitraum nicht möglich, kann die Kundin bzw. der Kunde schriftlich und unter Vorlage des Attests entweder eine Pause der Mitgliedschaft für den darin bestätigten Zeitraum oder eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft beantragen. Bei einer Pause ruhen die Beitragspflicht und der Anspruch auf Training für den bestätigten Zeitraum. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Pause. Bei einer vorzeitigen Beendigung endet die Mitgliedschaft mit Zugang der schriftlichen Erklärung samt ärztlichem Attest. Bereits fällige Beiträge bleiben geschuldet; für Zeiträume nach dem Vertragsende im Voraus bezahlte Beiträge werden anteilig rückerstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

  • (7) Laufzeit

Die Mitgliedschaft wird für die jeweils gewählte Vertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die konkrete Laufzeit und der monatliche Mitgliedsbeitrag ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gewählten Mitgliedschaft.

 

  • (8) Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Kündigung zum Vertragsende ist daher nicht erforderlich. Das Recht der Kundin bzw. des Kunden zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

§11 Terminvereinbarung & Stornierung

 

  • (1) Terminvereinbarung

Trainingseinheiten finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

 

  • (2) Kostenlose Stornierung

Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenlos storniert werden. Die Absage kann über alle von EMSPuls Laura üblich angebotenen Kontaktwege erfolgen, insbesondere telefonisch, per SMS, WhatsApp oder E-Mail. Maßgeblich ist der Eingang der Absage bei EMSPuls Laura.

 

  • (3) Kurzfristige Absage wegen Krankheit oder Unfall

Bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung oder einem Unfall ist auch eine kurzfristige Absage innerhalb der 24-Stunden-Frist kostenlos möglich. Ein ärztliches Attest ist dafür nicht erforderlich. EMSPuls Laura ist in diesem Fall so früh wie möglich zu verständigen.

 

  • (4) Verspätete Absage

Bei einer Absage aus anderen Gründen innerhalb von 24 Stunden vor Trainingsbeginn gilt die Einheit als konsumiert. Bei einem 10er-Block wird eine Einheit abgezogen; bei einem Einzeltraining wird der volle Preis verrechnet. Bei Mitgliedschaften besteht für die kurzfristig abgesagte Einheit kein Anspruch auf Gutschrift.

 

  • (5) Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage gelten dieselben Folgen wie bei einer kurzfristigen Absage aus anderen Gründen.

 

  • (6) Verspätetes Erscheinen

Bei Verspätung verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn dadurch nachfolgende Termine beeinträchtigt würden.

 

  • (7) Absage durch EMSPuls Laura

Muss EMSPuls Laura einen vereinbarten Trainingstermin absagen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, gilt die Trainingseinheit bei einem 10er-Block als nicht konsumiert. Bei einer Mitgliedschaft wird die versäumte Trainingseinheit nach Möglichkeit nachgeholt. Bei einem Einzeltraining wird kein Entgelt verrechnet, wenn der Termin nicht nachgeholt wird. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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§12 Rücktrittsrecht bei Onlinebuchungen 

 

Bei Onlinebuchungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Soweit gesetzlich vorgesehen, besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

Für verbindlich gebuchte Trainingstermine gelten zusätzlich die Regelungen zur Terminvereinbarung und Stornierung gemäß §11.

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§13 Servicegebühr & Nutzung EMS-Anzug

 

Die bei Abschluss einer Mitgliedschaft einmalig zu entrichtende Servicegebühr von 100 € umfasst die Bereitstellung des für das EMS-Training erforderlichen EMS-Anzugs sowie die damit verbundenen Hygiene-, Pflege- und Serviceleistungen.

Der EMS-Anzug wird für die jeweilige Trainingseinheit von EMSPuls Laura bereitgestellt und ausschließlich im Studio für das EMS-Training verwendet. Die Mitnahme des EMS-Anzugs durch Kundinnen oder Kunden ist verboten. Der Anzug darf weder aus dem Studio mitgenommen noch an Dritte weitergegeben werden.

Die Serviceleistungen umfassen insbesondere:


– Bereitstellung des EMS-Anzugs für die jeweilige Trainingseinheit
– Reinigung und hygienische Aufbereitung des EMS-Anzugs
– Pflege und Instandhaltung des EMS-Anzugs
– Handtuch-Service
– organisatorische Betreuung rund um die Nutzung des EMS-Anzugs.


Die Servicegebühr wird grundsätzlich nicht rückerstattet, sobald die damit verbundenen Serviceleistungen begonnen wurden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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§14 EMS-Anzug & Equipment

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Das EMS-Training bei EMSPuls erfolgt ausschließlich mit der von EMSPuls bereitgestellten und geprüften EMS-Ausrüstung.

 

Der EMS-Anzug wird für die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit bereitgestellt und ausschließlich im Studio verwendet.

Die Verwendung eigener oder fremder EMS-Anzüge, EMS-Geräte oder sonstigen EMS-Zubehörs ist aus Gründen der Sicherheit, Hygiene und Trainingsqualität nicht gestattet.

 

§15 Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

 

Bei Onlinebuchungen kann die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich verlangen, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnt.

Für bereits erbrachte Dienstleistungen kann im Fall eines wirksamen Rücktritts ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung anfallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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§16 Änderungen​

 

Änderungen der Trainingszeiten, organisatorischer Abläufe oder des Leistungsangebots bleiben vorbehalten, sofern dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Die vertraglich vereinbarten Preise und Leistungen bleiben für die jeweilige Vertragslaufzeit unverändert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Änderungen der Trainingszeiten wird auf die berechtigten Interessen der Kundinnen und Kunden angemessen Rücksicht genommen.

 

§17 Haftung

 

Die Anbieterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Es stehen versperrbare Aufbewahrungsmöglichkeiten in der Garderobe zur Verfügung. Die Kundin bzw. der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.

 

§18 Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

 

§19 Schlussbestimmungen

 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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