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Rückerstattungsrichtlinien

Stand: Oktober 2026

 

1.Allgemeines

Bei EMSPuls Laura werden Leistungen nach den jeweils vereinbarten Bedingungen erbracht. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies in dieser Rückerstattungsrichtlinie vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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2. 10er-Block

Ein erworbener 10er-Block umfasst zehn EMS-Trainingseinheiten und ist nicht zeitlich befristet.

Eine Rückerstattung bereits bezahlter, aber noch nicht konsumierter Trainingseinheiten ist grundsätzlich nicht möglich.

Nicht wahrgenommene Trainingstermine werden entsprechend der in den AGB geregelten Storno- und Ausfallregelung behandelt.

Eine Übertragung des 10er-Blocks auf andere Personen ist nicht möglich.

 

3. Mitgliedschaften

Mitgliedschaften werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen.

Eine Rückerstattung bereits bezahlter monatlicher Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich nicht, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung weiterhin angeboten wird.

Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

 

4. Einzeltrainings und Zusatztrainings / Boost

Bereits bezahlte Einzeltrainings und Zusatztrainings / Boosts werden grundsätzlich nicht rückerstattet.

Für die Absage oder Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins gelten die Stornierungsregelungen gemäß §11 der AGB.

 

5. Servicegebühr

Die bei Abschluss einer Mitgliedschaft einmalig zu entrichtende Servicegebühr von 100 € umfasst die Bereitstellung des für das EMS Training erforderlichen EMS-Anzuges sowie die damit verbundenen Hygiene-Pflege und Serviceleistungen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

6. Rückerstattung bei Ausfall durch EMSPuls

Kann eine bereits bezahlte Trainingseinheit aufgrund eines Ausfalls von EMSPuls Laura nicht stattfinden und wird kein Ersatztermin vereinbart, wird die betreffende Trainingseinheit nicht als konsumiert gewertet. Bei einem 10er-Block bleibt die entsprechende Einheit erhalten. Bei einer Mitgliedschaft wird die versäumte Trainingseinheit nach Möglichkeit nachgeholt. Bei einem Einzeltraining wird kein Entgelt verrechnet, wenn der Termin nicht nachgeholt wird. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Bei Mitgliedschaften wird bei einem von EMSPuls zu verantwortenden dauerhaften Ausfall die weitere Vorgehensweise individuell vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

7. Krankheit, Unfall oder sonstige persönliche Verhinderung

Eine persönliche Verhinderung oder Urlaub der Kundin bzw. des Kunden begründet grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf Rückerstattung oder Unterbrechung der Mitgliedschaft. Für eine plötzlich auftretende Krankheit oder einen Unfall gelten die kostenfreien kurzfristigen Absagemöglichkeiten gemäß §11 der AGB; ein ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich. Ist die Teilnahme am EMS-Training aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls laut ärztlichem Attest für einen zusammenhängenden Zeitraum nicht möglich, gelten die in §10 Abs. 6 der AGB festgelegten Möglichkeiten einer Pause oder vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft.

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Eine allfällige Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beiträge richtet sich nach dieser Regelung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

reinbart.

 

8. Gesetzliche Rücktrittsrechte

Soweit für einen Vertrag gesetzlich ein Rücktrittsrecht besteht, gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

9. Bearbeitung von Rückerstattungen

Sofern ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, erfolgt diese grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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